Sind Fahnenmasten und Fahnen genehmigungspflichtig? Welche rechtlichen Aspekte gibt es beim Hissen von Fahnen & Flaggen? Welche Themen werden in der österreichischen Fahnenordnung festgelegt? Dieser Artikel soll diese und weitere Fragen beantworten.

Sind Fahnenmasten genehmigungspflichtig?

In Österreich ist das Aufstellen von Fahnenmasten auf eigenem Grund grundsätzlich gestattet. Allerdings müssen die regionalen Regelungen und örtliche Bauvorschriften berücksichtigt werden. Auf öffentlichem Grund oder fremden Grund ist es notwendig, eine Aufstellgenehmigung der Fahnenmaste von der zuständigen Behörde oder dem Grundbesitzer einzuholen.

Die einzuhaltenden Anforderungen können je Bundesland oder auch Gemeinde voneinander abweichen. Diese Anforderungen betreffen zumeist die Höhe, den Durchmesser, das Material und den genauen Standort der Fahnenmasten. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Information über die spezifischen Regeln des Ortes von der zuständigen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung einzuholen. Hier kann auch die Auskunft darüber erteilt werden, ob grundsätzlich eine Fahnenmast-Genehmigung erforderlich ist und welche eventuellen Vorschriften es bezüglich der Errichtung des Fundamentes gibt.

Welche rechtlichen Aspekte gibt es beim Hissen von Fahnen und Flaggen?

Wappenfahne OesterreichEs gibt in Österreich keine speziellen Gesetze, in denen die Genehmigung von Fahnen und Flaggen geregelt ist. Auch wenn daher die Genehmigung einer Fahne grundsätzlich nicht notwendig ist, sind jedoch gesetzliche Regelungen für die Verwendung von Staatsflaggen und Staatswappen zu beachten. Einige Details rund um das Thema sind in der Österreichischen Fahnen- und Flaggenordnung festgelegt. Demnach ist beispielsweise die Verwendung der Wappenfahne (Österreichfahne mit Adler) nur einem genau definierten Kreis an Repräsentant:innen Österreichs vorbehalten, wobei die klassische rot-weiß-rote Österreichfahne ohne Adler keinen solchen Regelungen unterliegt. In der Praxis ist jedoch eine davon abweichende Verwendung der Wappenfahne (z.B.: durch Privatpersonen bei Sport-Events) zu beobachten. Aus langjähriger Erfahrung ist uns kein Fall bekannt, in dem die betreffenden Personen aufgrund der Verwendung einer solchen Fahne rechtlich geahndet wurde.

Es ist jedoch zu beachten, dass es spezifische regionale Vorschriften bezüglich des Hissens von Fahnen und Flaggen geben kann. Insbesondere muss auch beachtet werden, dass in Österreich die Verwendung von verbotenen diskriminierenden oder extremistischen Botschaften und Symbolen zur Anzeige gebracht werden kann. Dies kann dann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Fahnen und Flaggen sollen in Österreich immer respektvoll und unter Einhaltung der geltenden Regeln gehisst werden. Einige Details dazu können Sie in der Österreichischen Fahnen- und Flaggenordnung nachlesen.

Häufig gestellte Fragen zum Aufstellen von Fahnenmasten

Wie hoch darf ein Fahnenmast in Österreich sein?

Es gibt keine festgelegte Maximalhöhe, die allgemeine Gültigkeit hat. Zu berücksichtigen sind die Größe des Grundstückes, die umliegende Bebauung, die Art der Fahne, die gehisst werden soll, und auch die genaue Lage des Fahnenmasten. Wenn es sich jedoch um eine bauliche Veränderung handelt, muss in der Regel eine Baugenehmigung oder die Zustimmung der zuständigen Baubehörde eingeholt werden. Eine Einbeziehung der betroffenen Nachbarschaft ist ebenfalls ratsam, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.

Ist ein Fahnenmast immer eine bauliche Veränderung?

Grundsätzlich sind Fahnenmasten eine bauliche Veränderung, welche laut österreichischer Bauordnung genehmigungspflichtig sind. Dies gilt in der Regel bei Fahnenmasten allerdings nur, wenn sie eine gewisse Höhe oder Durchmesser überschreiten. Die Vorgaben können lokal abweichen. Ob nun das Genehmigen der Fahnenmasten notwendig ist, sollte daher beispielsweise bei der Gemeindeverwaltung in Erfahrung gebracht werden.

Wie hoch darf ein Fahnenmast in Österreich im eigenen Garten sein?

Betreffend Vorschriften zur Maximalhöhe von Fahnenmasten im eigenen Garten gibt es keine Abweichungen zu den allgemeinen Regelungen und Vorschriften. Im Sinne einer guten Nachbarschaft empfehlen wir insbesondere beim Aufstellen im eigenen Garten, die unmittelbaren Nachbar:innen mit einzubeziehen.

Welche Höhe wird für einen Fahnenmasten empfohlen?

Der wichtigste Aspekt, neben den erwähnten regionalen Vorschriften, ist die Höhe der Fahne, die am Fahnenmasten gehisst werden soll. In der Regel sollte die Unterkante der Fahne mindestens 2 Meter vom Boden Abstand haben. Als Beispiel wäre bei einer 4 Meter hohen Fahne demnach ein mindestens 6 Mater hoher Fahnenmast ratsam.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist die gewünschte Sichtbarkeit der Fahne. Hier gilt: Je höher der Fahnenmast ist, desto weitreichender ist die Sicherbarkeit. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich die Höhe das Fahnenmasten gut in das Gesamtbild der umliegenden Gebäude einfügt.

Wie groß muss ein Fundament für einen Fahnenmast sein?

Es gibt keine einheitliche Vorgabe für die Größe von Fundamenten, da diese von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Zu diesen zählen die Höhe und der Durchmesser des Fahnenmastes, die Bodenbeschaffenheit, oder auch die lokalen Wind- und Wetterbedingungen. Auch in diesem Fall ist es erforderlich, Informationen über ortsspezifischen Vorgaben bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Fazit: Entscheidung von Fall zu Fall

Ob eine Genehmigung von Fahnenmasten oder das Genehmigen von Fahnen und Flaggen notwendig ist, hängt stark von deren spezifischen Eigenschaften wie der Größe, dem Material und dem Durchmesser ab. Auf eigenem Gelände kann ein Mast unter Einhaltung der Montageempfehlungen der Professionisten sehr wohl aufgestellt werden. Empfohlen werden darüber hinaus die bundesländer- oder gemeindespezifischen Regelungen zu beachten. Aus diesem Grund sollten Sie bei der zuständigen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung Informationen zu diesen Regelungen einholen.

Karl Tattyrek F 500