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Impressum, AGB, ECG, © 2009,
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
der alles fahnen!
produktionsgmbh,
1150 Wien,
Alliogasse 29-33
1.
Allgemeines/Urheberrecht
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen
beziehen sich auf
das
Vertragsverhältnis
zwischen uns, der
alles fahnen!
produktionsgmbh
als Werkunternehmer
einerseits und des
Werkbestellers
(Kunde)
andererseits.
Die
Auftragserteilung
gilt als Anerkennung
unserer
Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen
gelten für alle
Lieferungen und
Leistungen aus
unserem Hause, und
zwar auch für
zukünftige
Lieferungen und
Leistungen.
Abweichenden
Geschäftsbedingungen
des Kunden wird
hiermit
widersprochen, es
sei denn, diese
werden von uns
ausdrücklich
anerkannt. Ohne
ausdrücklichen
schriftlichen
Hinweis des Kunden
gehen wir davon aus,
dass dieser im
Besitz des
Vervielfältigungs-
und
Reproduktionsrechtes
ist. Werden infolge
unterlassener
Unterrichtung durch
die Ausführung des
Auftrages Rechte,
insbesondere
Urheberrechte
Dritter verletzt,
haftet der Kunde
hierfür allein und
ist verpflichtet,
uns von allen
Ansprüchen Dritter
freizustellen, sowie
bei uns anfallende
notwendige
Rechtsverfolgungskosten
uns zu erstatten.
Änderungen und
Ergänzungen dieser
AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit
der Schriftform,
mündliche
Nebenabsprachen und
der schriftlichen
Bestätigung. Auch
von diesem
Formerfordernis kann
nur in Schriftform
abgegangen werden.
2. Lieferung
Alle Angebote sind
freibleibend. Die
Annahme erteilter
Aufträge von alles
fahnen wird
ausschließlich durch
Ausstellung einer
schriftlichen
Auftragsbestätigung
oder durch Beginn
der
Auftragsausführung
rechtswirksam und
verbindlich. Der
Kunde ist ab
Unterfertigung der
Auftragsofferte
während eines Monats
gebunden, danach
kann der Kunde unter
Setzung einer
mindestens
einmonatigen
Nachfrist von seinem
Auftragsoffert
ausschließlich durch
schriftliche
Erklärung
zurücktreten.
Alle uns in Auftrag
gegebenen Arbeiten
werden in einer
einwandfreien
Fachqualität
möglichst
kurzfristig
ausgeführt.
Lieferzeitenabsprachen
stellen aufgrund der
vielfältigen
Möglichkeiten der
Verzögerung bei
Ausführung von
Facharbeiten
grundsätzlich keine
Fixtermin-Vereinbarung
dar. Höhere Gewalt,
Streiks,
Aussperrung,
unverschuldeter
Maschinenstillstand
oder Stromausfall
verlängern die
Lieferzeit um die
Dauer der
Behinderung. Die
Lieferfristen sind
unverbindlich. Uns
gestellte Fixtermine
erkennen wir aus
diesen Gründen nicht
an, es sei denn,
dass wir diese
ausdrücklich und
schriftlich als
Fixtermine
bestätigen. Ein
evtl. Anspruch auf
Schadenersatz aus
Lieferverzögerungen
besteht nur im
Rahmen von Ziffer 6
dieser
Geschäftsbedingung.
Soweit es nicht für
den Kunden
unzumutbar ist, sind
Teillieferungen
zulässig.
3. Versand
Sendungen werden von
uns sorgfältig
verpackt, so dass
bei normaler
Behandlung durch den
Transportträger eine
Beschädigung
ausgeschlossen ist.
Alle
Transportschäden,
wie gänzlicher oder
teilweiser Verlust,
Bruch, Diebstahl
oder sonstige
Beschädigungen aller
Art müssen dem
Spediteur
unverzüglich
schriftlich
mitgeteilt werden.
Der abliefernde
Spediteur muss also
unverzüglich nach
Ablieferung im
Besitz der
Schadensmeldung
sein, andernfalls
gelten die Schäden
als nach Ablieferung
entstanden.
Der Kunde
verpflichtet sich,
die Schadensmeldung
in der oben
genannten Frist bei
dem abliefernden
Spediteur zu
erstatten, oder sich
auf den
Versandpapieren den
Schaden bestätigen
zu lassen. Von der
Schadensmeldung ist
uns eine Abschrift
zu erteilen.
Der Versand erfolgt
auf Gefahr des
Kunden, auch wenn
die Versandkosten
von uns getragen
werden oder die
Versendung durch
eigene Angestellte
erfolgt. Die
Rücksendung der vom
Kunden zur Verfügung
gestellten
Unterlagen wird mit
gewöhnlicher Post
vorgenommen, wenn
der Kunde nicht
ausdrücklich eine
andere Versandart
wünscht.
Eine
Transportversicherung
erfolgt nur auf
ausdrücklichen
Wunsch und auf
Kosten des Kunden.
Porto, Versandkosten
jeglicher Art sowie
Verpackung gehen zu
Lasten des Kunden.
4.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
Lieferungen erfolgen
unter
Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum an den
von uns gelieferten
Waren geht erst nach
vollständiger
Bezahlung aller
unserer Ansprüche
aus der
Geschäftsverbindung
über, bei Scheck-
und Wechselzahlung
erst nach Einlösung
und bei dem sog.
Scheck-Wechsel-Verfahren
erst nach Einlösung
des Wechsels durch
den Käufer.
Wird die Ware durch
den Kunden
veräußert, so steht
uns der Anspruch auf
die Gegenleistung
zu. Zu diesem Zweck
tritt uns der Kunde
schon jetzt seine
Ansprüche gegen den
Dritten auf die
Gegenleistung mit
sämtlichen
Nebenrechten ab. Wir
nehmen diese
Abtretung hiermit
an.
Der Kunde ist
verpflichtet, uns
auf Verlangen seine
Abnehmer zu
benennen. Zur
Weiterveräußerung
und Weiterverwendung
unserer Ware ist der
Kunde nur im
ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
berechtigt. Steht
der
Forderungsabtretung
ein Abtretungsverbot
des Dritten
entgegen, so ist der
Kunde nicht
berechtigt, über das
Vorbehaltungsgut zu
verfügen. Letzteres
gilt auch, wenn er
sich uns gegenüber
im Zahlungsverzug
befindet, oder wenn
von ihm ausgestellte
Schecks oder Wechsel
protestiert werden.
Das gesetzliche
Pfandrecht kann
wegen aller
Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung
geltend gemacht
werden.
5. Beanstandungen
Bei Vollkaufleuten
gilt 377 HGB, der
Kunde muss also
insbesondere die
Ware unverzüglich
nach Ablieferung
untersuchen und
einen eventuellen
Mangel unverzüglich
anzeigen. In allen
anderen Fällen ist
bei offen zutage
tretenden Mängel
eine Rüge nur
innerhalb einer
Woche zulässig. Bei
Beanstandungen
müssen uns
sämtliche, zum
Auftrag gehörende
Unterlagen zur
Verfügung gestellt
werden, andernfalls
ist eine sofortige
Prüfung und
Bearbeitung der
Mängelrügen nicht
gewährleistet. Die
angegebenen Formate
sind Arbeitsformate
und werden durch
Beschnitt kleiner.
Wünscht der Kunde
ein exaktes Format,
muss dies bei der
Auftragserteilung
ausdrücklich
vereinbart werden,
andernfalls ist eine
Beanstandung nicht
zulässig.
Macht der Kunde bei
Reproduktion,
Wiedergabe oder
Vervielfältigung
keine konkrete
Angaben über Farbe,
Helligkeit oder
Kontrast, so be-
stimmen wir diese
Eigenschaften nach
billigem Ermessen.
Unsere Geräte
entsprechen dem
neuesten Stand der
Technik und werden
ständig gewartet.
Farbveränderungen
bei Sonderfarben,
Leuchtfarben oder
Pastelltönen sind
unvermeidlich.
Testdrucke zum
Erzielen
bestmöglicher
Qualität können auf
Wunsch angedruckt
werden. Andrucke
werden gesondert
berechnet. Technisch
bedingte
Farbveränderungen
können nicht
reklamiert werden
6. Haftung und
Schadenersatz
alles fahnen!
leistet nur Gewähr
für ausdrücklich und
schriftlich
abgegebene
Eigenschaftszusicherungen
und während 6
Monaten nach
Übergabe der Ware an
den Kunden. Die
gleiche Frist gilt
für allfällige
Schadenersatzansprüche
des Kunden.
Reklamationen werden
nur bis spätestens
14 Tage nach
Lieferung anerkannt.
Höhere Gewalt und
andere Umstände, wie
etwa
Lieferverzögerungen
durch
Zustellprobleme
unserer Zusteller,
Streiks,
Aussperrungen,
Betriebs- störungen,
Rohstoff- und
Betriebsmittel-Knappheit
sowie
Boykottmaßnahmen,
aufgrund von
Beschlüssen
internationaler
Organisationen
befreien alles
fahnen! bei dadurch
bedingter
Unmöglichkeit von
der Erfüllung der
Lieferpflicht.
Darüber hinaus ist
in einem solchen
Fall alles fahnen! 4
Wochen nach Eintritt
des entsprechenden
Umstandes, zum
Rücktritt vom
Vertrag berechtigt,
ohne das dem Kunden
daraus ein
Schadenersatzanspruch
erwächst.
Die uns überlassenen
Gegenstände, Filme,
Originale und
Arbeitsunterlagen
werden mit größter
Sorgfalt behandelt.
Befinden sich
darunter wertvolle
Stücke (z.B.
Kunstwerke etc.), so
muss der
Auftraggeber
ausdrücklich darauf
hinweisen und diese
Gegenstände gegen
Beschädigung,
Verlust und
Diebstahl
versichern. Bei
Verlust, Zerstörung
oder Beschädigung
infolge Diebstahl,
Feuer,
Wassereinbruch etc.
haften wir, sofern
uns, unseren
Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen
nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt, nur
bis zur halben Höhe
des Materialwertes,
maximal jedoch bis
zu der Höhe, wie sie
eine von uns
eventuell
abgeschlossenen
Feuer-, Einbruchs-
und
Leitungswasserschaden-
Versicherung Zahlung
leistet. Wir leisten
für die von uns
gelieferten oder
hergestellten
Erzeugnisse nach
unserer Wahl Gewähr
nur durch
Nachbesserung oder
Ersatzlieferung,
insbesondere
Neuherstellung. Dem
Kunden bleibt
ausschließlich bei
unveränderten
Fehlschlägen der
Nachbesserung oder
der Ersatzlieferung
vorbehalten, die
Vergütung
herabzusetzen oder
die
Rückgängigmachung
des Vertrages zu
verlangen. Bei
Erfüllung des
Vertrages ist ohne
unser ausdrückliches
und schriftliches
Einverständnis, jede
Preisreduktion oder
jeder Schadensersatz
- aus welchem
Rechtsgrund auch
immer - uns
gegenüber und auch
gegenüber unseren
Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen. Es
sei denn, uns,
unseren gesetzlichen
Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen
liegt eine
vorsätzliche oder
grob fahrlässige
Vertragsverletzung
zur Last. Bei
Bedruckung,
Kaschierungen und
Laminierungen und
sonstiger
Verarbeitung von
gelieferten
Originalen und
Materialien
übernehmen wir keine
Haftung. Ist der
Kunde Vollkaufmann,
so wird in allen
Fällen, in denen wir
Schadenersatz zu
leisten haben, nur
der unmittelbare
Schaden ersetzt.
7.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen
werden nach der am
Tage des
Auftragseinganges
gültigen Preisliste
erstellt, wenn kein
anderer Preis
ausdrücklich
vereinbart wurde.
Die in unserer
Preisliste
aufgeführten Preise
verstehen sich netto
pro Stück/Einheit.
Umsatzsteuer,
Einfuhrumsatzsteuer,
Zölle,
Ausgleichsabgaben
und sämtliche andere
vergleichbaren
Abgaben oder
Gebühren sind
zusätzlich zum
vereinbarten Preis
vom Kunden zu
zahlen.
Unsere
Zahlungsmodalitäten
gestalten sich wie
folgt:
- Beträge bis 500,--
EUR: bar bei
Abholung/Lieferung
- bei Beträgen über
5.000,-- EUR: 40%
Anzahlung vor
Produktionsbeginn
- sonst: prompt nach
Rechnungserhalt,
andere
Zahlungsbedingungen
nur nach
schriftlicher
Vereinbarung !
Wechsel und Schecks
werden nur
erfüllungshalber
angenommen, Wechsel
überdies nur, wenn
deren Annahme
zwischen alles
fahnen und den
Kunden schriftlich
vereinbart wurde.
Wechselspesen werden
gesondert in
Rechnung gestellt
und sind sofort nach
Rechnungserhalt
fällig.
Bei Zahlungsverzug
werden 14%
Verzugszinsen per
annum zuzüglich
Umsatzsteuer
vereinbart.
Sämtliche Zahlungen
sind in Euro auf das
von alles fahnen
genannte Konto und
in der von alles
fahnen gewünschten
Form zu leisten.
Der Kunde
verpflichtet sich,
sämtliche
vorprozessualen
Kosten, die alles
fahnen bei der
Geltendmachung ihrer
Ansprüche entstehen,
insbesondere Mahn-
und Inkassospesen,
Auskunftsgebühren
sowie allfällige
Aufenthalts- und
Ermittlungskosten zu
ersetzen.
Werden vereinbarte
Zahlungsbedingungen
durch den Kunden
nicht eingehalten,
so wird die gesamte
Forderung sofort
fällig. In diesem
Fall ist alles
fahnen sofort
berechtigt, weitere
Leistungen nur gegen
Vorauszahlung zu
tätigen sowie unter
Setzung einer
angemessenen
Nachfrist für die
Vorauszahlung vom
Vertrag
zurückzutreten,
sowie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
Aufrechnungen oder
Zurückbehaltungen
durch den Kunden
sind unzulässig.
alles fahnen ist
berechtigt,
Zahlungen des Kunden
unabhängig ihrer
Widmung auf jegliche
Forderungen ihrer
Wahl, oder auf
Zinsen anzurechnen.
8.
Rücktrittsrecht
Jede schwerwiegende
Vertragsverletzung
des Kunden,
berechtigt alles
fahnen, von noch
nicht oder noch
nicht zur Gänze
erfüllten Verträgen
zurückzutreten.
Insbesondere ist
alles fahnen aus
folgenden Gründen
berechtigt, vom
Vertrag
zurückzutreten:
-Höhere Gewalt
(siehe 6.);
- wenn der Kunde in
Zahlungsverzug
geraten ist;
- wenn ernsthafte
Bedenken
hinsichtlich der
Zahlungsfähigkeit
des Kunden bestehen;
- wenn der Kunde mit
seinen Gläubigern
einen
außergerichtlichen
Vergleich zur
Bereinigung seiner
Schulden anstrebt;
- wenn über das
Vermögen des Kunden
ein
Insolvenzverfahren
bzw. ein
Vorverfahren
eröffnet oder ein
Konkursantrag
mangels
kostendeckenden
Vermögens
abgewiesen wird;
- wenn die
Einhaltung der
vereinbarten
Lieferfrist wegen
unvorhersehbarer
Umstände unmöglich
oder unzumutbar
erschwert wird,
insbesondere wenn
der
Kunde die für die
Werkleistung
erforderlichen
Vorprodukte, alles
fahnen nicht
rechtzeitig oder
ordnungsgemäß zur
Verfügung stellt.
9. Erfüllungsort,
Gerichtsstand,
Rechtswahl
Ist der Kunde
Vollkaufmann,
juristische Person
des öffentlichen
Rechts oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so
wird für sämtliche
Streitigkeiten
zwischen uns und
unserem Kunden als
Erfüllungsort und
Gerichtsstand Wien
vereinbart, auch
dann Gerichtsstand,
wenn der Kunde vor
Vertragsschluss
keinen allgemeinen
Gerichtsstand im
Inland hat oder nach
Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach
außerhalb
Österreichs verlegt
oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen
Aufenthalt im
Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Für Streitigkeiten
aus dem
Vertragsverhältnis
ist österreichisches
Recht anzuwenden, UN
Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
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